Gelegenheit für Kapitalanleger! Die angebotene Immobilie wird von der bisherigen Eigentümerin (94 Jahre) mit einem "Bleiberecht" verkauft. Dies bedeutet, dass sie auch weiterhin in der Immobilie verbleiben kann und ein Selbstbezug kurzfristig nicht möglich ist. Während dieser Zeit zahlt die Verkäuferin eine faire Miete und übernimmt auch die Zahlung des Erbbauzinses. Die Immobilie liegt auf einem Erbpachtgrundstück. Die Restlaufzeit beträgt 43 Jahre. Der jährliche Erbbauzins beträgt 3.540 €. Was passiert am Ende der Laufzeit? Das Erbbaurecht läuft bis 2069. Wird es nicht verlängert, hat der Eigentümer der Immobilie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von zwei Dritteln des Verkehrswertes der Gebäude zum Zeitpunkt des Ablaufs. Diese Regelung ist vertraglich fixiert (§ 11 Erbbaurechtsvertrag). Die gepflegte Doppelhaushälfte bietet im Erdgeschoss ein geräumiges Wohnzimmer, dessen Parkett und Holzdecke gemütliche Wohnlichkeit ausstrahlt. Von dort hat man Zugang zu Wintergarten, Terrasse und Garten. Im Erdgeschoss befindet sich zudem eine Küche mit Einbaumöbeln und einem Essbereich. Eine Gästetoilette rundet diese Ebene ab. Im Obergeschoss stehen drei Räume zur flexiblen Nutzung zur Verfügung sowie ein Badezimmer und ein praktischer Abstellraum. Auch das Dachgeschoß verfügt über ein Bad, der übrige Raum erstreckt sich loftartig über die gesamte Fläche. Holzbalken und Holzdecke setzten hier ebenfalls wohnliche Akzente. Im Keller steht ein großer Hobbyraum zur Verfügung, dazu gesondert ein Wasch- und ein Heizungsraum. Die Provision in Höhe von 3,57 % inkl. ges. MwSt. ist fällig nach notarieller Beurkundung und bemisst sich am finalen Kaufpreis.
Objektdaten
Energieausweis & Heizung
Kostenübersicht
Provisionshinweis
3,57 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer aus dem notariell beurkundeten Kaufpreis. Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Der Maklervertrag mit dem Käufer kommt in Textform zustande. Im Anwendungsbereich der §§ 656a ff. BGB gilt: Die vom Käufer zu zahlende Provision ist der Höhe nach auf die vom Verkäufer zu zahlende Provision begrenzt; Verkäufer und Käufer zahlen jeweils eine Provision in gleicher Höhe.


